Zweimal Wohnraumzweckentfremdung

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Wohnhaus Krefelder Straße 46

SAMSUNG CSCIn der Krefelder Straße 46 im Agnesviertel (Neustadt/Nord) befindet sich ein  Wohnhaus, das nach Informationen aus der Nachbarschaft seit mindestens sieben Jahren leer steht – wenn nicht noch länger. Sein Eingang ist mit Holzbrettern verbarrikadiert. Absperrungen mit dem Signet des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik versperren seit über zwei Jahren die Bürgersteigfläche, so dass Fußgänger gezwungen sind, auf den Radweg auszuweichen. Wir haben die Verwaltung aufgefordert,  Maßnahmen zu ergreifen, damit die dortigen Wohnungen wieder bewohn- bzw. vermietbar werden.

Nun gibt es ein erste Stellungnahme der Verwaltung: Das Amt für Wohnungswesen hat die Bearbeitung des Falles nach den Bestimmungen der Kölner Wohnraumschutzsatzung  aufgenommen. Sie will das Gebäude besichtigen, um wohnungsaufsichtsrechtliche Mängel zu ermitteln und detailliert zu dokumentieren. Dies gilt auch für Mängel, die einer Wohnnutzung entgegenstehen. Sollte der Hauseigentümer sich einer Wohnungsbesichtigung verweigern, werden alle Mittel geprüft, eine Ortsbegehung durchzusetzen – bis zu einer richterlichen Durchsuchungsanordnung. Allerdings können Rechtsbehelfe des Hauseigentümers die Bearbeitung verzögern.

Antwort der Verwaltung auf den Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt.

Änderung der Wohnraumschutzsatzung

Nach der im letzten Jahr in Kraft getretenen  Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln ist eine Wohnraumzweckentfremdung dann grundsätzlich genehmigungsfähig, wenn der Eigentümer im Stadtgebiet vergleichbaren Ersatzwohnraum schafft  (§ 7 Absatz 1). Wir meinen aber: Grade in den zentralen Stadtteilen der Innenstadt, in denen eine große Nachfrage nach Wohnraum besteht, führt Ersatzwohnraum in anderen Stadtbezirken zu keiner Entlastung. Im Gegenteil: Wohnraumzweckentfremdungen können den Druck auf den innenstädtischen Wohnungsmarkt noch verstärken und zu einem weiteren Rückgang von bezahlbarem Wohnraum führen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, dass der Ersatz für den zweckentfremdeten Wohnraum im selben Stadtbezirk (und nicht irgendwo im Stadtgebiet) nachgewiesen werden muss. In diesem Sinne sollen die rechtlichen Möglichkeiten für eine Änderung der Wohnraumschutzsatzung geprüft werden.

Eine entsprechende Initiative der SPD-Fraktion wurde in der Bezirksvertretung Innenstadt einstimmig angenommen.

Unser Antrag in der Bezirksvertretung Innenstadt.

Über mich

Mitglied der Bezirksvertretung Köln-Innenstadt, Sachkundige Bürgerin im Liegenschaftsausschuss des Rates der Stadt Köln

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