Außengastronomie statt Stellplätze: Ein kurzer Sachstand …

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Vor fast eineinhalb Jahren hat die Bezirksvertretung Innenstadt auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossen, für Gastronomien, denen es bislang nicht möglich war, vor ihrem Betrieb Sitzplätze und Tische aufzustellen (weil zum Beispiel der Gehweg zu eng ist), die Möglichkeit zu bieten, auf Antrag Stellplätze vor dem eigenen Betrieb in eine Außengastronomiefläche umzuwandeln. Sitzplätze statt Stellplätze also. Oder Cocktails statt Cabrio – wenn man so will.

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Lange wurde dann mit der Verwaltung über die Regeln gerungen, unter welchen Bedingungen eine solche Umwandlung möglich sein soll. Herausgekommen ist ein Ad-hoc-Programm, welches für die Saison 2016 gelten sollte. Und um es gleich zu sagen: Die Ad-hoc-Regelungen gelten auch für die Saison 2017.

Und das heißt nach Informationen der Verwaltung konkret:

  • Grundsätzlich wird die Genehmigung von Außengastronomie weiterhin vom Amt für Öffentliche Ordnung erteilt. Beim Amt für Öffentliche Ordnung wird geprüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Das Amt für Öffentliche Ordnung erhebt die übliche Sondernutzungsgebühr.Das Amt für Öffentliche Ordnung holt dazu die Stellungnahmen der anderen betroffenen Ämter ein.
  • Die Genehmigung erfolgt nur an der Stätte der Leistung, d.h. nur auf Stellplätzen vor der Gebäudegrenze des beantragenden Unternehmens. Wenn erforderlich, muss vom Antragsteller ein Verkehrszeichenplan erstellt werden. Die Kosten für die Umsetzung vor Ort trägt der Antragsteller.
  • Die Genehmigung beschränkt sich auf Stellplätze vor dem Geschäft des Antragstellers. Taxistellplätze, Behindertenstellplätze und Ladezonenbereiche dürfen nicht in Außengastronomief-lächen umgewandelt werden. Eine Ausdehnung über mehr als 3 Stellplätze darf nicht unterstützt werden.
  • Die Genehmigung erfolgt nur dann, wenn das Unternehmen über keine Außengastronomie verfügt und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Alternative zur Realisierung der Außengastronomie außerhalb des öffentlichen Stellplatzes besteht.
  • Auf der genehmigten Fläche ist ausschließlich folgende Möblierung erlaubt: Stühle, Tische und Schirme. Das genannte Mobiliar muss den gestalterischen Anforderungen an Außengast-ronomiebereiche entsprechen, sofern Gestaltungsvorgaben vorhanden sind. Die Möblierung soll während der Saison außerhalb der vor Ort üblichen Geschäftszeit stehen bleiben, um zwischenzeitliches Parken zu verhindern.
  • Eine Absicherung oder Absperrung des Außengastronomiebereichs ist im Ad-hoc-Programm nicht vorgesehen. Insbesondere Umzäunungen sind nicht erlaubt, ebenso wenig die Auslage des Gastronomiebereichs mit Bodenbelägen wie Kunstrasen, PVC usw.
  • Zum Schutz der Anwohner wird eine zeitliche Beschränkung der Außengastronomie auferlegt. Diese orientiert sich an der Gebietsstruktur und an allen bereits erteilten Genehmigungen be-nachbarter Unternehmen und gilt nur für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum 31.10.2017.
  • Vor der Genehmigung wird eine verkehrstechnische Einzelfallprüfung durchgeführt, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
  • Ansprüche der Stadt Köln in Form von Begleichung der Einnahmeausfälle auf bewirtschafteten Stellplätzen werden an den Antragsteller vorerst nicht gestellt.

Wie gesagt: Auch dies sind Ad-hoc-Regeln für diese Saison. Noch immer arbeitet die Verwaltung an einem Regelwerk, das einmal stadtweit gelten soll. Denn bislang gibt es diese Möglichkeit nur in den Stadtbezirken Innenstadt und Ehrenfeld.

Die Bilanz ist aber nach dem ersten Jahr positiv. Die befürchteten Probleme sind ausgeblieben. 2016 wurden 15 Anträge auf Umwandlung von Stellplätzen in Außengastronomie genehmigt. Dabei wurden im Schnitt ein bis zwei Stellplätze umgewandelt.

Fast schon Unterhaltungswert hat die Fotodokumentation der Verwaltung über die neu geschaffenen Außengastronomien, in der sie gleichsam Noten für deren Erscheinungsbild (vorbildlich, zufriedenstellend, nicht gewünscht) verteilt. Wir warten jedenfalls auf die einheitlichen Regeln, damit aus dem Ad-hoc-Programm ein eingespieltes Verfahren wird.

Über mich

Mitglied der Bezirksvertretung Köln-Innenstadt, Sachkundige Bürgerin im Liegenschaftsausschuss des Rates der Stadt Köln

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