Landesregierung spielt bei Wohnraumschutz auf Zeit

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Bezahlbarer Wohnraum ist in Köln knapp – besonders in der Innenstadt. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Deshalb müssen wir alle Instrumente nutzen, die uns für den Erhalt des Wohnraums zur Verfügung stehen.

Eines dieser Mittel ist ist Wohnraumschutzsatzung. Sie soll dafür sorgen, dass Wohnraum auch dafür zur Verfügung steht, wofür er gedacht ist: dass dort Menschen wohnen. Verhindert soll dagegen die Zweckentfremdung durch Wohnraum – sei es, dass Wohnungen einfach lange leer stehen; sei es, dass sie gewerblich genutzt werden.

Volksgartenstraße

Eine Art der Wohnraumzweckentfremdung stellt die regelmäßige und dauerhafte Vermietung von Wohnraum an Übernachtungsgäste dar. Oft ist sie gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch. Denn zum einen werden die betroffenen Wohnungen nicht bewohnt, sondern gewerblich genutzt – und damit regelmäßig und dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen. Zum anderen fehlt es in solchen „Boardinghouses“ nicht selten am entsprechenden Service und der sozialen Kontrolle, wie sie für Hotels oder Pensionen üblich sind. Entsprechend häufen sich die Beschwerden von Nachbarn solcher „Boardinghouses“, sind sie nicht nur bei Geschäftsleuten, sondern auch bei Partytouristen sehr beliebt.

Scharz-Gelb und der Wohnraumnichtschutz

Schon einmal hatte die schwarz-gelbe Landesregierung das Verbot der Zweckentfremdung von freifinanziertem Wohnraum abgeschafft. Seitdem konnten Leerstände seitens der Verwaltung nicht mehr verfolgt werden. Unter Rot-Grün wurde dann 2011 im nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Was kompliziert klingt, bedeutet konkret u.a. ein kommunales Satzungsrecht für ein Zweckentfremdungsverbot in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Dieses betrifft wie die alte Regelung den freifinanzierten Wohnraum – nur eben nicht mehr auf Landesebene, sondern auf der Basis einer kommunalen Satzung. Das heißt: Jede Kommune legt für sich fest, was Wohnraum ist, wann ein Fall von Wohnraumzweckentfremdung vorliegt und welche Ausnahmen es gibt. Eine solche Satzung hat der Rat am 8. April 2014 für die Stadt Köln beschlossen: die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln. Damit ist der Verwaltung wieder die rechtliche Möglichkeit gegeben, gegen Fälle von Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen.

Nun haben wir wieder eine schwarz-gelbe Landesriegierung. Und die hat im Rahmen ihrer Koalitionsvereinbarungen festgelegt, das Instrument der Wohnraumschutzsatzung  im Zuge „einer Entbürokratisierung der Wohnungspolitik“ wieder kassieren zu wollen. Übersetzt heißt das: Sie hat am Schutz von Wohnraum kein Interesse.

Die Folgen für Köln wären dramatisch. So schätzt der Chef des Wohnungsamtes, Josef Ludwig, dass es alleine in Köln mittlerweile 5.000 bis 7.000 als Ferienappartements gewerblich genutzte Wohnungen gibt. Um gegen den massenhaften Missbrauch vorzugehen hat das Wohnungsamt allerdings nur zwei Außendienst-Mitarbeiter zur Verfügung, wie er auf einer Veranstaltung des Bürgervereins Eigelstein beklagt.

Auf eben dieser Veranstaltung erwewckt FDP-Fraktionschef Ralph Sterck darauf hin den Eindruck, als wolle die schwarz-gelbe Landesregierung von ihrem Plan Abstand nehmen, die Wohnraumschutzsatzungen wieder abzuschaffen. Nach dem Motto: Alles bleibt beim Alten. Alles gut.

Martin Börschel und Jochen Ott stellen Gretchenfrage: Wie hält es die Landesregierung mit dem Wohnraumschutz?

Das will die SPD aber genau wissen. Rückt die schwarz-gelbe Landesregierung tatsächlich von ihrer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag ab? Die Landtagsabgeordneten Martin Börschel und Jochen Ott stellten im Landtag eine entsprechende Anfrage. Aus der mehr als dürftigen Antwort der Landesregierung lässt sich folgendes entnehmen. Derzeit überprüft (neudeutsch: evaluiert)  sie noch das oben erwähnte Wohnraumschutzgesetz. Das heißt zum einen: Die geplante Abschaffung des Wohnraumschutzes ist keineswegs vom Tisch! Noch schlimmer aber: Solange sie evaluiert und überprüft und nachdenkt und mit sich ringt, hängen die Kommunen in der Luft. Solange nicht klar ist, dass sie weiter mit Wohnraumschutzsatzungen arbeiten können, werden sie das benötigte Personal dafür nicht aufstocken, welches dringend gebraucht wird, die Wohnraumschutzsatzung wirkungsvoll durchzusetzen. Zwei Personen auf der Straße sind dafür schlicht zu wenig!

Initiative der SPD-Ratsfraktion: Schutz von Wohnraum und unserer Veedel braucht Personal

Deshalb fordern wir zweierlei: Die Möglichkeit der Kommunen muss erhalten bleiben, ihren Wohnraum zu schützen. Der Plan, die Wohnraumschutzsatzungen abzuschaffen, gehört in die Tonne – und zwar sofort! Zum anderen muss aber auch das notwendige Personal dafüreingesetzt werden, die Wohnraumschutzsatzung durchzusetzen.

Deshalb setzt sich die SPD-Ratsfraktion für zusätzlich 18 weitere Mitarbeiter*innen für den Bereich Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung (darin unterstützt sich unsere Initiative in der Bezirksvertretung Innenstadt) und zur Erarbeitung und Durchsetzung von sozialen Erhaltungssatzungen ein. Wohnraumschutz darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Wir brachen mehr Personal dazu. Wir bleiben dran!

Über mich

Mitglied der Bezirksvertretung Köln-Innenstadt, Sachkundige Bürgerin im Liegenschaftsausschuss des Rates der Stadt Köln

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